Mit der Funktion Chat zuweisen kann eine Unterhaltung einer bestimmten Person im Unternehmen zugeteilt werden.
Der Chat erscheint anschließend im persönlichen Postfach der ausgewählten Person. Von dort aus kann die Unterhaltung weiter bearbeitet und beantwortet werden.
Persönliche Chats sind grundsätzlich nur für die zugewiesene Person sichtbar. Ausnahmen bestehen nur, wenn für das persönliche Postfach zusätzliche Sichtbarkeiten oder Stellvertreter eingerichtet wurden.
Die Funktion zur Chat-Zuweisung ist in den
Postfacheinstellungen aktiviert.
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Der Chat wird anschließend in das persönliche Postfach der ausgewählten Person verschoben und auf Ungelesen gesetzt.
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Eine Chat-Zuweisung ist besonders sinnvoll bei:
• Kundenanfragen mit festen Ansprechpartnern
• Fachspezifischen Themen
• Langfristigen Kundenbeziehungen
• Klaren Zuständigkeiten innerhalb des Teams
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Ergebnis
Der Chat wurde der ausgewählten Person zugewiesen und ist nun im persönlichen Postfach sichtbar.
Dadurch werden Verantwortlichkeiten klar geregelt und eine doppelte Bearbeitung vermieden.
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Häufige Probleme & Lösungen
Problem: Die Funktion „Chat zuweisen“ wird nicht angezeigt.
Ursache: Die Chat-Zuweisung wurde in den allgemeinen Postfacheinstellungen deaktiviert.
Lösung: Die Einstellung „Sollen Chats anderen Benutzern zugewiesen werden können?“ aktivieren.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer kann einen zugewiesenen Chat sehen?
Standardmäßig nur die zugewiesene Person. Zusätzlich können Benutzer mit eingerichteter Stellvertreterfunktion oder zusätzlicher Sichtbarkeit Zugriff haben.
Kann ein Chat nachträglich einer anderen Person
zugewiesen werden?
Ja. Die Zuweisung kann jederzeit geändert werden.
Verschwindet der Chat aus dem allgemeinen Postfach?
Ja. Nach der Zuweisung befindet sich die Unterhaltung im
persönlichen Postfach der ausgewählten Person.